Ab 1. Oktober 2026 gelten für sie grundsätzlich dieselben Regeln wie für Mopeds: Führerschein, Zulassung, Haftpflichtversicherung, Nummerntafel, Helm und Fahrbahnbenützung werden verpflichtend.
Diese sogenannten „E-Mopeds“ (E-Bikes ohne Tretunterstützung) sind derzeit im Straßenverkehr noch Fahrrädern gleichgestellt, sofern weder ihre Bauartgeschwindigkeit 25 km/h noch ihre Nenndauerleistung 250 Watt überschreitet.
Ab 1. Oktober gelten für E-Mopeds aber die gleichen Regeln wie für bis zu 45 km/h schnelle Mopeds, betont der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs VVO. Man braucht also künftig einen Führerschein (mindestens AM), eine Versicherung, eine Nummerntafel, eine regelmäßige § 57a-Begutachtung („Pickerl“), einen Helm und man darf auch nicht mehr auf Radfahranlagen – wie etwa Radwegen – fahren, sondern muss die Straße benutzen.
Für die Betroffenen wird die Zeit bereits langsam knapp, warnt KFV-Direktor Mag. Christian Schimanofsky: „Wer sein E-Moped ab 1. Oktober 2026 weiter nutzen möchte, sollte nicht bis zum Herbst warten. Führerschein, Versicherung, Zulassung, Fahrzeugpapiere und Helm lassen sich nicht immer von heute auf morgen organisieren.“
Welche Voraussetzungen muss man für einen Führerschein der Klasse AM mitbringen?
Mit rund 300 bis 450 Euro sollte man für die Fahrausbildung rechnen. Hinzu kommen 90 Euro für die Behörde (Herstellung, Ausstellung, Versand). Wer bei Ausbildungsbeginn älter als 20 Jahre ist, benötigt auch ein ärztliches Attest (für die Fahrzeugklasse AM kostet ein Attest einheitlich 35 Euro).
Die Anmeldung eines Fahrzeuges erfolgt in einer Zulassungsstelle. In der Regel sind ein amtlicher Lichtbildausweis, der Kaufvertrag für das Fahrzeug oder ein anderer Besitznachweis, eine Versicherungsbestätigung für die Haftpflicht (oder man schließt in der Zulassungsstelle eine Versicherung ab) und die Fahrzeugdokumente (Typenschein, CoC-Papier, Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank oder eine Einzelgenehmigung) notwendig. Für Gebrauchtfahrzeuge braucht man auch ein gültiges §-57a-Prüfgutachten.
Auf öffentlichen Verkehrsflächen darf man danach überhaupt nicht mehr fahren. Bei Zuwiderhandeln drohen Strafen.