Mit einer landesweiten Schwerpunktwoche startet die steirische Polizei in das neue Schuljahr. Im Fokus steht dabei die Sicherheit am Schulweg, aber auch die Kontrolle von Sicherheitsgurt und Rückhalteeinrichtungen im Straßenverkehr.
Statistiken zeigen klar: Das Risiko tödlicher Verletzungen bei einem Verkehrsunfall ist ohne Sicherheitsgurt um bis zu zehn Mal höher, als mit geeigneten Rückhalteeinrichtungen. So zeigen Untersuchungen, dass ein Anprall mit 50 km/h ohne Gurt etwa so ist, wie ein Sprung aus zehn Metern Höhe. Dabei wird eine ungesicherte Person bei einem 50 km/h-Frontalaufprall mit dem 30-fachen ihres Körpergewichts nach vorne geschleudert. Experten gehen zudem davon aus, dass 44 Prozent aller ungesicherten Todesopfer im Straßenverkehr ihren Unfall mit Sicherheitsgurt überlebt hätten.
Kontrollen in allen Bezirken
Mit einer landesweiten „Schwerpunktwoche Rückhalteeinrichtungen“ von 9. bis 15. September 2024 will die Polizei daher vor allem zu Schulbeginn sämtliche Verkehrsteilnehmer auf die genannten Gefahren sensibilisieren. Denn auch wenn die Sicherungsquote von Kindern grundsätzlich hoch ist, werden häufig fehlerhafte Sicherungen festgestellt. So zählen ein falscher bzw. zu locker sitzender Gurtverlauf oder ein eingeschalteter Airbag bei Verwendung einer Babyschale am Beifahrersitz zu den häufigsten Fehlern. Begründet werden derartige Sicherungsfehler oftmals mit Zeitmangel, Stress oder sogar fehlendem Willen des Kindes. Und auch Schultaschen sollten – trotz wieder einkehrendem Alltagsstress und im Sinne der Sicherheit des eigenen Kindes – niemals während der Fahrt am Rücken von Kindern getragen werden.
Von Strafen bis zum Vormerkdelikt
Neben einer Bewusstseinsbildung zum Schulanfang drohen im Falle festgestellter Übertretungen auch empfindliche Strafen bei nicht korrekt verwendeten Rückhalteeinrichtungen. Diese führen vom Organmandat vor Ort für das Nichtverwenden eines Sicherheitsgurtes (€ 50.-) bis hin zu Anzeigen, Verwaltungsstrafen und auch Vormerkungen im Vormerksystem („Punkteführerschein“) – insbesondere bei Übertretungen in Sachen unzureichender Kindersicherung. Kontrolliert wird vor allem im Umkreis von diversen Bildungseinrichtungen sowie im Rahmen der ab sofort wieder startenden Schulwegsicherung durch steirische Polizistinnen und Polizisten.
Weitere Informationen und rechtliche Bestimmungen zum Thema Kindersicherung finden Sie hier:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/mobilitaet/kfz/10/Seite.063800.html
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