Bei Schäden bitte nicht einfach zuschauen, damit sie größer und schlimmer werden. Sachverständige können solche „Unterlassungen“ erkennen.
Die Schadenminderungspflicht gehört zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. Er muss alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um einen Schaden abzuwehren bzw. so gering wie möglich zu halten – dabei sind die Weisungen des Versicherers zu befolgen. Die diesbezüglichen Aufwendungen (auch erfolglose) hat der Versicherer zu ersetzen.
Nach langem Warten ist es endlich soweit:
Freut euch auf zahlreiche Angebote und Neuheiten aus der Landwirtschaft – modernste Maschinen, starke Technik und kompetente Beratung direkt vor Ort.
Wir starten offiziell in die Eissaison und haben etwas ganz Besonderes für euch:
Lasst uns gemeinsam die ersten Sonnenstrahlen genießen, plaudern, staunen und schlemmen.
Kommt vorbei – wir freuen uns auf euch!