Bei Schäden bitte nicht einfach zuschauen, damit sie größer und schlimmer werden. Sachverständige können solche „Unterlassungen“ erkennen.
Die Schadenminderungspflicht gehört zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. Er muss alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um einen Schaden abzuwehren bzw. so gering wie möglich zu halten – dabei sind die Weisungen des Versicherers zu befolgen. Die diesbezüglichen Aufwendungen (auch erfolglose) hat der Versicherer zu ersetzen.
Wir verstärken unser Team ab sofort: technischer Vertriebsinnendienstmitarbeiter/Arbeitsvorbereiter (m/w/d)
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
GRUBER MECHATRONIK GmbH
Frau Birgit Seitinger
Viktor-Kaplan-Straße 14
A-8750 Judenburg 
Tel. Büro: +43 3572 7415 12
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