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APA/HARALD SCHNEIDER: Neues ORF-Gebührenmodell ab 2024: Wer bezahlt, wieviel und warum

Neues ORF-Gebührenmodell ab 2024: Wer bezahlt, wieviel und warum

Ab dem Jahr 2024 tritt die neue ORF-Gebühr in Kraft. Sie gilt für jeden Haushalt in Österreich, es sei denn, man ist von den Gebühren befreit. Je nach Bundesland belaufen sich die Gebühren auf monatlich zwischen 15,30 und 20,30 Euro.

Die jährliche Zahlungserinnerung gibt es nicht mehr nur für ORF-Nutzer: Jeder österreichische Haushalt muss die neue Gebühr entrichten, mit Ausnahme der bereits bestehenden Befreiungsgruppen. Die Höhe der Gebühr variiert je nach Bundesland und kann für GIS-Zahler sogar niedriger ausfallen. Wer die Gebühr nicht zahlt, muss mit Sanktionen durch ein Inkasso-Büro rechnen.

Was ändert sich für GIS-Zahler?

Für Haushalte, die bereits die GIS-Gebühr zahlen, ändert sich wenig. Die Höhe der neuen Gebühr kann sogar geringer ausfallen als die bisherige. Bei Nichtzahlung wird jedoch ein Inkasso-Büro beauftragt und die Kosten hierfür müssen ebenfalls vom Zahler getragen werden.

Die neue ORF-Gebühr: Wie hoch ist sie?

Die Höhe der Gebühr hängt vom Bundesland ab. In fünf Bundesländern, Vorarlberg, Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg (vorerst nur für 2024) und Wien, beträgt die Gebühr im Jahr 2024 "nur" 15,30 Euro pro Monat. In Tirol werden es 18,56 Euro, in Kärnten 19,48 Euro, in der Steiermark 20,09 Euro und im Burgenland 20,30 Euro pro Monat. Wer muss die Gebühr zahlen? Grundsätzlich jeder, aber es gibt einige Ausnahmen.

Wer ist von der Gebührenpflicht ausgenommen?

Die neue Gebühr tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Die Zahlungsweise ändert sich für bestehende GIS-Zahler nicht. Wer noch nicht angemeldet ist, sollte dies online tun, um zusätzlichen Gebühren sollte zu vermeiden. Die Gebühr muss innerhalb der ersten 14 Tage des neuen Jahres entrichtet werden.

Welche Auswirkungen hat die neue ORF-Abgabe?

Für bereits GIS-bezahlende Haushalte verändern sich nur wenige Dinge und die meisten zahlen sogar weniger als vorher. Haushalte, die zuvor noch keine GIS-Abgabe gezahlt haben und nicht befreit sind, müssen ab 2024 eine zusätzliche Gebühr zwischen 15,30 und 20,30 Euro pro Monat einkalkulieren.

Bei Befreiung von der Gebühr aufgrund bestimmter Umstände, beispielsweise durch den Bezug bestimmter Sozialleistungen, besteht kein Bedarf für einen neuen Antrag. Die Gebührenbefreiung gilt dann sowohl für den ORF-Beitrag als auch für die Landesabgabe.

Wie lange hat man Zeit, die ORF-Gebühr zu bezahlen?

Die Gebühr muss innerhalb der ersten 14 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung beglichen werden. Bei Nichteinhaltung this Frist wird eine Strafe in Höhe der jährlichen ORF-Gebühr fällig.

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Saisonstart bei Eiskaiser im Steyr Center Murtal

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  • Freitag, 07.03.2026

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Mit dabei: Eiskaiser – Saisonstart 2026!

Wir starten offiziell in die Eissaison und haben etwas ganz Besonderes für euch:

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Lasst uns gemeinsam die ersten Sonnenstrahlen genießen, plaudern, staunen und schlemmen.

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Neue Website von Fink Installationen ist online

Mit dem Relaunch der neuen Website präsentiert sich Fink Installationen moderner, serviceorientierter und vor allem noch näher an den Kundinnen und Kunden. Die Seite überzeugt nicht nur optisch, sondern vor allem funktional – mit einem klaren Fokus auf einfache Kontaktaufnahme und strukturierte Terminvereinbarung.

Ob Notfallsreparatur, Wartung, Sanierung oder Beratungsauftrag - die Website bietet für jedes Anliegen eine eigene, klar strukturierte Anfrageoption. Kund:innen werden Schritt für Schritt durch das jeweilige Formular geführt- schnell, verständlich und ohne Umwege.

Ein besonderes Highlight ist die integrierte Termin-Auswahlfunktion: Statt langem Hin und Her per Telefon oder E-Mail kann direkt aus einer Liste vorausgewählter, verfügbarer Termine der persönliche Wunschtermin gewählt werden. Das spart Zeit, schafft Klarheit und macht die Planung für beide Seiten effizienter.

Persönliche Beratung durch den Chef

Gerade bei größeren Projekten - wie Heizungsmodernisierung, Badumbau oder Sanierung - ist Vertrauen entscheidend. Dabei nimmt er sich bewusst viel Zeit, um:

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Hier steht nicht der schnelle Abschluss im Vordergrund, sondern eine durchdachte, langfristige Lösung.

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Neues Geschäftsmodell bei Tischlerei Helmut Leitner

Seit Herbst letzten Jahres wird der Ausbau von Foodtrailern und Foodtrucks angeboten. Im Mittelpunkt dabei steht höchste Funktionalität auf kleinsten Raum. Zusätzlich werden alle gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllt, damit die Gäste die mobilen Küchen und Verkaufsstände als echtes Erlebnis in Erinnerung behalten.

Im Zuge der Erweiterung des Angebots hat das Team von Tischlerei Helmut Leitner den Fokus auf innovative Lösungen für mobile Gastronomie gelegt. Mit einem besonderen Augenmerk auf durchdachte Raumnutzung und höchsten Standards ermöglicht das Unternehmen maßgeschneiderte Ausbauten, die den speziellen Anforderungen von Foodtrailern und Foodtrucks gerecht werden.

Der Trend zur mobilen Gastronomie wächst stetig und bedarf professioneller und kreativer Partnerschaften. Tischlerei Helmut Leitner bietet die Möglichkeit, komplett personalisierte Konzepte für ihre mobilen Küchen und Verkaufsstände zu realisieren. Dies umfasst die gesamte Planung und Umsetzung bis hin zur Einhaltung aller hygienischen und gesetzlichen Vorschriften.

Highlights des neuen Geschäftsmodells

  • Optimale Nutzung des verfügbaren Raums
  • Individuelle Gestaltung und Planung
  • Einhaltung aller gesetzlichen Hygienevorschriften

Interessenten können sich direkt an Tischlerei Helmut Leitner wenden, um ihre Vision von mobilen Gastronomiebetrieben wahr werden zu lassen. Egal ob Foodtrailer oder Foodtruck – die mobile Küche wird zum Erlebnis.
Jetzt anrufen und durchstarten: +43 3832 2354 15

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