Mit einem Mix aus bundeseinheitlichen Regeln und steirischen Besonderheiten endet am Sonntag, dem 12. Dezember 2021, für geimpfte und genesene Personen der 4. Lockdown. Für ungeimpfte Personen ist das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs, und der Aufenthalt außerhalb desselben, ganztägig weiterhin nur zu bestimmten Zwecken (Gefahrenabwehr, Betreuung, Grundbedürfnisdeckung, Arbeit, Schule, Studium, Erholung etc.) zulässig. So sehen die geplanten Öffnungsschritte in PölsOberkurzheim aus: https://www.poels-oberkurzheim.gv.at/
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