Das Projekt „Mobile Defibrillatoren“ wurde nun abgeschlossen. Insgesamt befinden sich somit 164 Geräte bei der Steirischen Polizei im Einsatz.
Das Projekt „Mobile Defibrillatoren der LPD Steiermark“ hat zum Ziel, das Überleben von Personen, die einen Atem-Kreislauf-Stillstand erlitten haben, mittels einer durchgeführten Reanimation oder Früh-Defibrillation zu ermöglichen bzw. die Chancen dafür zu verbessern. Aufgrund der Tatsache, dass „rund-um-die-Uhr“ Streifendienste im Bereich der LPD Steiermark unterwegs sind, ergibt sich der Vorteil, dass ein geeigneter Streifendienst entsprechend schnell bei einem Reanimationseinsatz ist, um die Erstmaßnahmen bis zum Einschreiten des Rettungsdienstes unverzüglich durchführen zu können. Vor allem in Bezug auf Atem-Kreislauf-Stillstände können hier Minuten entscheidend für das Überleben einer kritisch erkrankten Person sein.
Die Auslieferung der Geräte wurde nun abgeschlossen. Das heißt, mindestens ein Gerät pro Polizei-Dienststelle (bei größeren Dienststellen zwei) steht für den Einsatz in Streifenfahrzeugen zur Verfügung. Insgesamt wurden 164 Geräte an die Dienststellen ausgegeben. Damit einhergehend waren auch umfangreiche Schulungen der Exekutivbediensteten durchzuführen, die ebenfalls abgeschlossen sind.
Projektstart 2015
Begonnen wurde das Projekt 2015 in Graz mit einer Erweiterung 2019 auf den Bezirk Südoststeiermark. Zahlreiche Einsätze der Defibrillatoren waren inzwischen zu verzeichnen, bei denen die Polizei derart reanimierte Patientinnen und Patienten an die Rettungskräfte zur weiteren Versorgung übergeben konnten. Auch beispielsweise am 7. September 2023: Ein 67-jähriger Grazer erlitt gegen 05:00 Uhr am Park & Ride-Parkplatz in Webling einen offensichtlichen Kreislaufkollaps. Weder Atmung noch Puls waren feststellbar. Eine Polizeistreife war rasch vor Ort und konnte durch den Einsatz des mitgeführten Defibrillators die Vitalfunktionen des Mannes wieder herstellen, so dass ein Transport durch die Rettung ins Krankenhaus möglich war.
Landespolizeidirektor Gerald Ortner dazu: „Polizistinnen und Polizisten können tagtäglich mit Einsätzen konfrontiert werden, bei denen sie Erste Hilfe leisten müssen. Oftmals sind unsere Kräfte vor anderen Einsatzorganisationen vor Ort und müssen schnell agieren. Es freut mich daher sehr, dass wir dieses Projekt in der Steiermark nun flächendeckend umsetzen konnten. Durch die Projektumsetzung unterstützen wir unsere Beamtinnen und Beamten und geben ihnen mehr Handlungssicherheit für ein rasches, koordiniertes und beHERZtes Handeln.“
In der Nacht auf Samstag gerieten zwei Russen in einen Streit. In der Folge wurde ein 48-Jähriger mit einem Messer attackiert und lebensgefährlich verletzt. Ein Tatverdächtiger (57) befindet sich in Haft. Das Landeskriminalamt (LKA) ermittelt.
Gegen 03.40 Uhr wurde die Polizei alarmiert, nachdem zwei Männer im Stiegenhaus eines Mehrparteienhauses offenbar und aus bislang unbekannten Gründen in einen Streit geraten waren. Im Keller des Wohnhauses fanden Polizisten in der Folge unter einer Stiege einen sichtlich schwer verletzten Mann (48) aus der Russischen Föderation vor. Er war kaum ansprechbar und wies mehrere Stichverletzungen am Oberkörper sowie am Oberschenkel auf. Polizisten leisteten bis zum Eintreffen des Roten Kreuzes sowie eines Notarztes umgehend Erste Hilfe. Der 48-Jährige wurde in der Folge ins LKH Graz eingeliefert, wo er noch in den frühen Morgenstunden notoperiert wurde. Letzten Informationen zufolge schwebt er in Lebensgefahr.
Tatverdächtiger festgenommen
Noch am Tatort nahmen Polizisten einen im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag wohnhaften 57-Jährigen fest. Er ist ebenso aus der Russischen Föderation und steht bisherigen Ermittlungen zufolge im Verdacht, den 48-jährigen Bekannten im Streit mit einem Küchenmesser attackiert zu haben. Der 57-Jährige stritt bislang jeglichen Tatverdacht ab. Er ist schwer alkoholisiert und befindet sich aktuell in Haft. Zudem wurden ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein vorläufiges Waffenverbot gegen den Mann ausgesprochen.
LKA ermittelt
Kriminalisten der LKA-Außenstelle Niklasdorf haben die Ermittlungen bereits aufgenommen. Bisherigen Ermittlungen zufolge dürften die beiden Männer in der Nacht zuvor gemeinsam eine Feier besucht haben, bevor sie in der Wohnung des 57-Jährigen in einen Streit gerieten. Die Hintergründe des eskalierenden Streits sind Gegenstand noch andauernder Ermittlungen.
Tausende Haushalte sind aktuell ohne Strom. In der gesamten Steiermark kommt es aktuell immer wieder zu punktuellen Verkehrssperren – überwiegend aufgrund von Bäumen, die auf die Fahrbahn stürzten.
Durch die Schneelast sind etliche Stromleitungen gekappt und Trafostrationen ausgefallen. Allein im Murtal waren zuletzt rund zehntausend Haushalte ohne Strom.Quer durch die Steiermark und in sämtlichen Bezirken kommt es aktuell immer wieder zu kurzfristigen Verkehrssperren aufgrund von umgestürzten Bäumen, hängen gebliebenen Fahrzeugen oder beschädigten Stromleitungen. Besonders stark betroffen war bislang der Bezirk Liezen. Hier standen seit den Nachtstunden rund 300 Einsatzkräfte unterschiedlicher Feuerwehren bei etwa 50 Einsatzalarmierungen im Einsatz. In Maria Lankowitz (Bez. Voitsberg) stürzte gegen Mittag ein Baum auf ein Fahrzeug, verletzt wurde dabei jedoch niemand.
Ein 34-Jähriger hat durch gefälschte Dokumente eine Anstellung als Arzt im LKH Knittelfeld erwirkt. Auch beim Österreichischen Bundesheer dürfte er sich als Arzt ausgegeben haben. Der Mann wird angezeigt.
Bereits im April 2023 dürfte der 34-Jährige aus dem Bezirk Bruck-Mürzzuschlag eine Promotionsurkunde einer österreichischen medizinischen Fakultät sowie ein Reifeprüfungszeugnis einer höheren Schule gefälscht haben. Mit diesen Falsifikaten bewarb sich der Mann bei der Ärztekammer um eine Anstellung als Arzt. Dort wurde die Fälschung nicht erkannt, weshalb Anfang Juni 2023 eine Anstellung als Arzt in Basisausbildung im LKH Knittelfeld erfolgte. Der Verdächtige war tatsächlich insgesamt sechs Tage im LKH im Dienst, durfte jedoch laut Auskunft des Krankenhausbetreibers keine selbständigen Tätigkeiten – ohne Aufsicht eines erfahrenen Mediziners – an Patienten vornehmen. Allerdings hätte es bei einem Notfall auch vorkommen können, dass der 34-Jährige selbständige Untersuchungen an Patienten inklusive notwendiger medizinischer Entscheidungen vornehmen hätte müssen. Ein tatsächlicher Schaden an Patienten war nicht eingetreten.
Verdachtsmomente
Der 34-Jährige war zuvor bereits seit einiger Zeit als Rettungssanitäter aktiv, wurde von ehemaligen Sanitäter-Kollegen im Krankenhaus als Arzt wahrgenommen und erweckte deshalb den Verdacht einer strafbaren Handlung. Diese Verdachtsmomente teilten die Rettungssanitäter ihren Vorgesetzten mit, die die Information umgehend an den Krankenhausbetreiber weitergaben. Eine interne Überprüfung ergab die Tatsache, dass der 34-Jährige niemals ein Medizinstudium abgeschlossen hatte. Er wurde umgehend gekündigt.
Versuch als Militärarzt aufzutreten
Der 34-Jährige war zudem als Milizsoldat (Sanitäter) tätig und legte die gefälschte Promotionsurkunde dem Personalbüro des ÖBH vor. Nach Kündigung im Krankenhaus begab sich der 34-Jährige in seiner Milizuniform mit Offiziersdistinktionen und einem Arzt-Funktionsabzeichen in die Kaserne St. Michael in Obersteiermark. Dort tätigen Offizieren fiel die vermeintliche Beförderung des Mannes auf und eine sofortige Überprüfung bestätigte die fälschlichen Angaben des Verdächtigen.
Kein Ingenieurstitel
Beamte des Landeskriminalamtes (Außenstelle Niklasdorf) nahmen die Erhebungen gegen den 34-Jährigen auf. Dabei stellte sich heraus, dass sich der Verdächtige zudem bereits seit 2020 als Absolvent einer höheren Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft mit der Qualifikationsbezeichnung „Ingenieur“ ausgab und diesen Titel auch in amtlichen Schriftstücken angab. Er hatte diese Schule niemals besucht.
Angemerkt wird, dass der Verdächtige weder seitens des Krankenhausbetreibers noch seitens des ÖBH ein Gehalt im Hinblick auf seine vorgetäuschten Qualifikationen bezogen hatte. Es entstand somit kein finanzieller Schaden.
Der Verdächtige zeigte sich bei seiner Vernehmung hinsichtlich der Urkundenfälschung geständig, bestritt jedoch einen Bereicherungsvorsatz. Er gab an, dem Druck seitens der Verwandtschaft auf eine erfolgreiche Berufsausbildung nicht standgehalten zu haben. Der Mann wird auf freiem Fuß angezeigt.
„Alte“ Jahres-Vignette in Purpur noch bis 31. Jänner 2024 gültig – 70 Prozent aller Jahres-Vignetten bereits digital
Ab Mittwoch, 22. November gibt es die Klebevignette 2024 in Sonnengelb an 6.000 Vertriebsstellen im In- und Ausland zu kaufen. Alternativ gibt es seit 13. November die neue Digitale Vignette bereits im ASFINAG Mautshop und über die kostenlose ASFINAG App sowie bei Mautstellen, ÖAMTC, ARBÖ und ADAC und an ausgewählten Tankstellen und Trafiken.
Wichtig dabei: Die „alte“ Klebevignette in Purpur ist noch bis 31. Jänner 2024 gültig – mit 1. Februar 2024 muss die Vignette in Sonnengelb geklebt sein oder alternativ die Digitale Vignette vorliegen. „Wir bieten unseren Kunden die freie Wahl ihrer Produkte. Egal, ob klicken oder picken – wichtig ist, sich rechtzeitig die Vignette zu besorgen. So spart man sich Terminstress und Unannehmlichkeiten. Deswegen gibt es die Vignette digital rund um die Uhr im Mautshop und in der App, bei unseren Partnern und darüber hinaus eben auch die Klebevignette an den Vertriebsstellen“, so ASFINAG-Geschäftsführerin Claudia Eder.
Jahres-Vignette maximal 14 Monate gültig
Kunden können wie gewohnt zwischen Digitaler Vignette und Klebevariante frei wählen. Der Preis ist in beiden Optionen derselbe – genauso die jeweiligen Modelle wie 10-Tages, 2-Monats- und Jahres-Vignette. Aber Achtung: Obwohl die Klebevignette in Sonnengelb bereits ab 22. November erhältlich ist, beginnt die Gültigkeit erst mit 1. Dezember 2023. Dasselbe gilt auch für die Digitale Vignette 2024. Die Jahres-Vignette ist maximal 14 Monate gültig – also in diesem Fall bis 31. Jänner 2025.
70 Prozent aller Jahres-Vignetten mittlerweile digital
70 Prozent aller Jahres-Vignetten sind bereits digital – auch die Digitalen Jahres-Vignetten können an ausgesuchten Vertriebsstellen erworben werden. Wichtig dabei: Kunden müssen die Konsumentenschutzfrist bei Online-Käufen beachten. Denn: Gemäß der Europäischen Richtlinie für Konsumentenschutz können Kunden vom Online-Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung zurücktreten – die Digitale Vignette ist deshalb erst 18 Tage nach dem Kauf gültig.
Aufmerksamkeit ist gefordert!
Halte deine Augen und Ohren für dich und deine Nachbarn offen! Wenn du verdächtige Wahrnehmungen machst, zögere nicht und wende dich unter 133 an die Polizei.
Ab dem Jahr 2024 tritt die neue ORF-Gebühr in Kraft. Sie gilt für jeden Haushalt in Österreich, es sei denn, man ist von den Gebühren befreit. Je nach Bundesland belaufen sich die Gebühren auf monatlich zwischen 15,30 und 20,30 Euro.
Die jährliche Zahlungserinnerung gibt es nicht mehr nur für ORF-Nutzer: Jeder österreichische Haushalt muss die neue Gebühr entrichten, mit Ausnahme der bereits bestehenden Befreiungsgruppen. Die Höhe der Gebühr variiert je nach Bundesland und kann für GIS-Zahler sogar niedriger ausfallen. Wer die Gebühr nicht zahlt, muss mit Sanktionen durch ein Inkasso-Büro rechnen.
Für Haushalte, die bereits die GIS-Gebühr zahlen, ändert sich wenig. Die Höhe der neuen Gebühr kann sogar geringer ausfallen als die bisherige. Bei Nichtzahlung wird jedoch ein Inkasso-Büro beauftragt und die Kosten hierfür müssen ebenfalls vom Zahler getragen werden.
Die Höhe der Gebühr hängt vom Bundesland ab. In fünf Bundesländern, Vorarlberg, Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg (vorerst nur für 2024) und Wien, beträgt die Gebühr im Jahr 2024 "nur" 15,30 Euro pro Monat. In Tirol werden es 18,56 Euro, in Kärnten 19,48 Euro, in der Steiermark 20,09 Euro und im Burgenland 20,30 Euro pro Monat. Wer muss die Gebühr zahlen? Grundsätzlich jeder, aber es gibt einige Ausnahmen.
Die neue Gebühr tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Die Zahlungsweise ändert sich für bestehende GIS-Zahler nicht. Wer noch nicht angemeldet ist, sollte dies online tun, um zusätzlichen Gebühren sollte zu vermeiden. Die Gebühr muss innerhalb der ersten 14 Tage des neuen Jahres entrichtet werden.
Für bereits GIS-bezahlende Haushalte verändern sich nur wenige Dinge und die meisten zahlen sogar weniger als vorher. Haushalte, die zuvor noch keine GIS-Abgabe gezahlt haben und nicht befreit sind, müssen ab 2024 eine zusätzliche Gebühr zwischen 15,30 und 20,30 Euro pro Monat einkalkulieren.
Bei Befreiung von der Gebühr aufgrund bestimmter Umstände, beispielsweise durch den Bezug bestimmter Sozialleistungen, besteht kein Bedarf für einen neuen Antrag. Die Gebührenbefreiung gilt dann sowohl für den ORF-Beitrag als auch für die Landesabgabe.
Die Gebühr muss innerhalb der ersten 14 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung beglichen werden. Bei Nichteinhaltung this Frist wird eine Strafe in Höhe der jährlichen ORF-Gebühr fällig.
Innenminister Gerhard Karner zeichnete zwei steirische Polizistinnen aus, die unter Einsatz ihres Lebens einen 15-Jährigen aus einer akuten Lebensgefahr gerettet hatten.
Inspektorin Kristina Ingrid SCHEIKL und Inspektorin Eva UNTERREINER retteten am 14. Oktober 2022 in Kindberg einen bewusstlosen 15-Jährigen aus der Mürz. Der Lehrling war bei Arbeiten an einem Kleinwasserkraftwerk eingesetzt. Er war auf der nordöstlichen Seite der Wehranlage in einer Höhe von ca. zwei Metern auf einer Gummimatte liegend mit dem Lockern von Schrauben für den Austausch einer Gummidichtung beschäftigt. Seine Kollegen waren auf der südöstlichen Seite tätig und standen mit ihm nur durch gegenseitiges Zurufen in Verbindung. Als dieses plötzlich abbrach, entdeckten die Arbeitskollegen den 15-Jährigen bewusstlos in der Mürz treibend. Ein Kollege sprang sofort ins Gewässer und konnte den Bewusstlosen vorerst bis zu einer Schotterbank inmitten der Mürz ziehen. Dort begann er mit Reanimationsmaßnahmen, die sich jedoch aufgrund der starken Strömung äußerst schwierig gestalteten. Die kurze Zeit später eingetroffenen Polizeibeamtinnen Inspektorin Kristina Ingrid SCHEIKL und Inspektorin Eva UNTERREINER erkannten sofort den Ernst der Lage. Sie begaben sich ohne zu zögern und unter Einsatz ihres Lebens, in das ca. einen Meter tiefe Fließgewässer und konnten den Verunfallten letztlich mit Hilfe einer Leiter aus dem Wasser retten. Aufgrund der eiskalten Wassertemperatur und der sehr starken Strömung der Mürz befanden sich beide Beamtinnen selbst in akuter Lebensgefahr (siehe auch angeschlossene Presseaussendung).
Der Verunglückte befand sich kurze Zeit in intensivmedizinischer Behandlung. Laut Auskunft der behandelnden Ärzte ist er nunmehr wieder vollkommen genesen und kann mittlerweile seiner Beschäftigung wieder nachgehen.
„Die geehrten Polizistinnen und Polizisten, haben durch ihren Einsatz einem Menschen zu einem weiteren Geburtstag verholfen. Ich bedanke mich für ihren außerordentlichen Einsatz und ihr Engagement“, sagte Innenminister Gerhard Karner anlässlich der Verleihung der „Goldenen Medaille am roten Bande für Verdienste um die Republik Österreich (Lebensrettermedaille)“ am Montag in Wien.
Bei einem Verkehrsunfall Montagabend wurde ein 17-Jähriger getötet. Vier weitere junge Personen im verunfallten Pkw wurden zum Teil schwer verletzt. Polizei ermittelte dass Alkohol und Suchtgift im konsumiert wurde.
Kurz nach 19:00 Uhr lenkte ein 17-Jähriger aus dem Bezirk Leoben seinen Pkw auf der Landesstraße L504 von der Landesstraße 518 kommend in Richtung Leobner Straße. In einer Rechtkurve verlor der Jugendliche vermutlich aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle über sein Fahrzeug und kam von der regennassen Fahrbahn ab. Nachdem sich das Fahrzeug mehrmals überschlagen hatte, kam es wieder auf der Fahrbahn zum Stillstand. Der 17-Jährige dürfte nicht angegurtet gewesen sein.
Folgende im Pkw mitfahrende Personen wurden verletzt: Eine 21-Jährige aus dem Bezirk Bruck-Mürzzuschlag schwer, ein 16-Jähriger aus dem Bezirk Weiz unbestimmten Grades, ein 17-Jähriger aus dem Bezirk Leoben unbestimmten Grades und ein 16-Jähriger aus dem Bezirk Bruck-Mürzzuschlag schwer. Diese Personen wurden von der Rettung in das LKH Judenburg eingeliefert.
Aufgrund der Erstbefragungen der Mitfahrer des Unfallwagens konnte erhoben werden, dass sowohl der Lenker als auch die Mitfahrer vor Antritt der Fahrt Alkohol und Suchtgift in Form von Marihuana konsumiert haben dürften. Die Staatsanwaltschaft Leoben gab den Leichnam zur Bestattung frei. Die L504 war bis kurz vor 22:00 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt.
Fachgruppenobmann Fabrice Girardoni gratulierte den ausgezeichneten 14 Skizona-Anbietern für ihre Verpflichtung zu höchster Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit.
In diesem Jahr wurden 14 Skigebiete mit dem begehrten Siegel geehrt, darunter zwei Erstverleihungen und eine Reihe etablierter beliebter Skigebiete, die regelmäßig strengen Überprüfungen unterzogen werden.
Erstplatzierte in diesem Jahr ist die Skiliftgemeinschaft Schöder, die sich besonders für Kinder engagiert. Ebenso neu ist die Rieseralm Obdach, ein Familienskigebiet, dass abseits des Skifahrens zahlreiche Winterfreizeitaktivitäten bietet.
Das Skigebiet Obdach erhielt die Auszeichnung zum zweiten Mal, ebenso wie das Skigebiet Kaiserau mit seinem vielfältigen Anfängerangebot. Die Skiarena Präbichl und das Skigebiet Hohentauern wurden bereits zum siebten Mal ausgezeichnet.
Fabrice Girardoni, Obmann der steirischen Seilbahnbetriebe, betont die Attraktivität der Steiermark als Wintersportdestination und setzt einen besonderen Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit. Tourismuslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl unterstreicht die Bedeutung der Steiermark als traditionelle Wintersportdestination und lobt die Vielfalt und Qualität des Angebots.
An der Unfallstelle wurden zwei stark beschädigte Fahrzeuge vorgefunden. Ein Fahrer wurde mit unbestimmten Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert.
Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Mitterdorf mussten den verletzten Fahrer aus dem Unfallwrack befreien und ein Brandschutz aufbauen. Nach der Bergung der Fahrzeuge wurden Reinigungsarbeiten auf der Landesstraße durchgeführt. Während dieser Arbeiten war die L102 für etwa eine Stunde vollständig gesperrt.
Die freiwillige Feuerwehr Mitterdorf war mit 17 Kräften und drei Fahrzeugen im Einsatz. Auch das Rote Kreuz und die Polizei von Krieglach und Veitsch waren beteiligt.
Die Digitale Vignette für 2024 ist ab jetzt erhältlich. Mit neuen Angeboten wie der 1-Tages-Vignette und unveränderten Preisen bringt ASFINAG Flexibilität und Erschwinglichkeit für die Fahrzeugbesitzer.
Ab dem 13. November 2023 können Fahrzeugbesitzer die Vignette für das Jahr 2024 im ASFINAG Mautshop, in der kostenlosen ASFINAG-App sowie bei ausgewählten Partnern wie den Mautstellen, ÖAMTC, ARBÖ und ADAC erwerben. Die Digitale Jahres-Vignette ist jedoch erst ab dem 1. Dezember 2023 gültig.
Die ASFINAG hat eine 1-Tages-Vignette eingeführt, die für Pkw zum Preis von 8,60 Euro und für Motorräder zum Preis von 3,40 Euro erhältlich ist. Sie kann schon heute online gekauft werden, aber ihre Nutzung ist erst ab dem 1. Dezember möglich. Wichtig ist, dass die 1-Tages-Vignette ausschließlich digital erhältlich und bei Online-Kauf sofort gültig ist.
Um sicherzustellen, dass die Digitale Jahres-Vignette ab dem 1. Dezember 2023 gültig ist, müssen Kunden diese bis spätestens 13. November online erwerben. Dies ist aufgrund der gesetzlichen Konsumentenschutzfrist erforderlich.
Die Preise der Vignetten bleiben insgesamt stabil. Die 10-Tages-Vignette kostet nun 11,50 Euro und die 2-Monats-Vignette 28,90 Euro. Der Preis der Jahres-Vignette bleibt mit 96,40 Euro unverändert. Mit der Digitalisierung der Vignetten erhalten Nutzer mehr Flexibilität und können die Vignetten direkt nach dem Kauf einsetzen.
Sonntagmittag geriet ein durch Suchtmittel beeinträchtigter Fahrzeuglenker in St. Barbara im Mürztal auf die Gegenfahrbahn und kollidierte frontal mit einem entgegenkommenden Pkw. Er und der zweite Pkw-Lenker wurden verletzt.
Gegen 11:00 Uhr fuhr ein 37-jähriger Burgenländer aus dem Bezirk Oberpullendorf ohne gültige Lenkberechtigung auf der L102 in Richtung Veitsch. Aus bislang unbekannter Ursache dürfte er auf die Gegenfahrbahn geraten und frontal mit dem entgegenkommenden Pkw, gelenkt von einem 54-Jährigen aus dem Bezirk Bruck-Mürzzuschlag, kollidiert sein. Die beiden Fahrzeuge gerieten durch den Zusammenprall ins Schleudern und kamen in einem angrenzenden Feld zum Stillstand.
Der 54-Jährige erlitt leichte Verletzungen. Der 37-Jährige erlitt Verletzungen unbestimmten Grades und wurde vom Roten Kreuz ins LKH Bruck an der Mur gebracht. Bei ihm wurde eine Fahruntauglichkeit aufgrund von Suchtmittel festgestellt. Die Freiwillige Feuerwehr Mitterdorf im Mürztal stand mit 20 Kräften im Einsatz.
Das Landeskriminalamt warnt nachdrücklich vor der Einnahme von XTC-Tabletten, die mit dem Aufdruck "POPSMOKE" versehen sind. Diese Tabletten könnten extrem hohe Mengen an MDMA, auch bekannt als 3,4-Methylendioxymethamphetamin, enthalten. MDMA ist eine psychoaktive Substanz, die für ihre stimulierenden und halluzinogenen Effekte bekannt ist.
Die Verwendung dieser spezifischen Tabletten birgt eine gravierende Gesundheitsgefahr. Schon die Einnahme eines Teils dieser Tablette kann lebensgefährliche Folgen haben. Daher wird dringend dazu geraten, von ihrem Konsum abzusehen.
In einem tragischen Vorfall war der Arbeiter allein auf einem Firmengelände mit dem Schlichten von so genannten „Big Bags“ beschäftigt, die mit schwerem Material gefüllt waren. Gegen 11.45 Uhr wurde der Arbeiter von seinen Kollegen unter einem dieser „Big Bags“ liegend gefunden. Trotz sofort eingeleiteter Rettungsmaßnahmen konnte nur noch der Tod des Mannes festgestellt werden. Das Arbeitsinspektorat wurde umgehend informiert. Die Ermittlungen ergaben, dass einer der „Big Bags“ aus bisher unbekannter Ursache umgekippt war, und der Arbeiter dabei unter diesem begraben wurde.
Von 6. November bis 17. November 2023 führen die österreichischen Luftstreitkräfte das zweite Überschalltraining dieses Jahres durch. Pro Tag sind jeweils zwei Überschallflüge zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr geplant.
Das Fliegen mit Überschall ist ein unverzichtbarer Teil des Trainings und der Ausbildung der Piloten. Es ist für eine funktionierende österreichische Luftraumüberwachung unumgänglich.
Auch im Überschallbereich hat ein sicherer Flugbetrieb und die Flugsicherheit höchste Priorität. Die Piloten trainieren unter realen körperlichen Belastungen, welche im Simulator nicht dargestellt werden können. Die enge und äußerst zeitkritische Koordinierung zwischen Militärpiloten, Radarleitoffizieren und der militärische sowie zivilen Flugsicherung ist einer der wichtigsten Inhalte des Trainings.
Geflogen wird beinahe über dem gesamten Bundesgebiet mit Ausnahme von Ballungsräumen sowie den Bundesländern Tirol und Vorarlberg. Die Fluggebiete werden in Zusammenarbeit mit der zivilen Flugsicherung festgelegt. Um den Geräuschpegel möglichst gering zu halten, wird in großen Höhen geflogen.
Zur Reduzierung der bodennahen Schallausbreitung werden seitens des Bundesheeres auch einige Maßnahmen getroffen.
Die Beschleunigungsphasen der Eurofighter werden so kurz wie möglich gehalten.
Die Schallverteilung wird laufend dokumentiert, um eine mehrfache Beschallung gleicher Räume auf ein Minimum zu reduzieren.
Die Ballungsräume um die Landeshauptstädte und die Bundeshauptstadt werden für Überschallflüge ausgespart. Flüge im Unterschallbereich können über diesen Gebieten jedoch jederzeit erfolgen.
Im Zeitraum zwischen 12:00 Uhr und 13:00 Uhr sowie am Wochenende bzw. Feiertagen erfolgen keine Trainingsflüge mit Überschallgeschwindigkeit.
Die Flüge werden über 12.500 Meter Höhe absolviert, um einen auftretenden Überschallknall am Boden zu minimieren.
Die Überschallgeschwindigkeit beginnt bei ca. 1.200 km/h. Nähert sich ein Eurofighter dieser Geschwindigkeit, kommt es zu Stoßwellen am Flugzeug. Diese Stoßwellen können am Boden als Überschallknall wahrgenommen werden. Die (Laut-) Stärke des Überschallknalles ist unter anderem abhängig von der Flughöhe, der Geländestruktur und der Wetterlage.
Tödlicher Unfall bei der Baustelle zum Semmeringbasistunnel. Ein Arbeiter wurde von einem Baufahrzeug überrollt. Der Mann erlag seinen schweren Verletzungen.
Die Tragödie ereignete sich Montagmittag im Abschnitt Fröschnitzgraben bei der Baustelle zum Semmeringbasistunnel. Ein Arbeiter wurde nach ÖBB-Angaben von einem Baufahrzeug überrollt und erlag an Ort und Stelle seinen Verletzungen. Weitere Informationen zum Unfallhergang und zur Identität des Opfers sind vorerst nicht bekannt.Der Unfallhergang müsse erst eruiert werden, so die ÖBB gegenüber der APA. Ein Kriseninterventionsteam ist vor Ort.
Ein 15-jähriger Mofa-Lenker kam Sonntagnachmittag in Leoben zu Sturz. Er erlitt Verletzungen unbestimmten Grades und wurde ins Krankenhaus geflogen. Die Polizei fahndet nach einem möglicherweise zweitbeteiligten Pkw-Lenker.
Kurz vor 16.30 Uhr fuhr der 15-Jährige aus dem Bezirk Leoben mit seinem Mofa von der Zeltenschlagstraße kommend in Richtung Proleb. Im Kreuzungsbereich Bahnhofsplatz/Südbahnstraße soll er in der Folge von einem weißen BMW aus dem Bezirk Bruck-Mürzzuschlag (BM-Kennzeichen) überholt worden sein. In Folge dessen abrupter Fahrweise sei der 15-Jährige dann unmittelbar nach dem Kreuzungsbereich und hinter dem Pkw zu Sturz gekommen. Der Jugendliche stand selbst auf. Aufgrund seiner starken Schmerzen verständigte er dann jedoch seine Eltern.
Pkw-Lenker gesucht
Passanten sowie eine Polizeistreife leisteten bis zum Eintreffen der Rettungskräfte Erste Hilfe. Der 15-Jährige wurde nach medizinischer Erstversorgung durch einen Notarzt vom Roten Kreuz ins LKH Hochsteiermark nach Leoben eingeliefert. Von dort flog ihn der Notarzthubschrauber C17 ins LKH Graz. Die Schwere seiner Verletzungen sind aktuell nicht bekannt. Zu einer Berührung mit dem offenbar zweitbeteiligten Pkw-Lenker sei es laut Angaben des 15-Jähigen jedenfalls nicht gekommen. Die Polizei sucht nun zur Klärung des Sachverhalts nach Zeugen des Unfalls bzw. dem Lenker/der Lenkerin des weißen BMW mit BM-Kennzeichen.
Heute in der Nacht werden – wie immer am letzten Wochenende im Oktober – die Uhren um eine Stunde zurückgestellt.
In der Nacht von Samstag auf Sonntag wird wieder an der Uhr gedreht: Um drei Uhr früh werden die Uhren auf zwei Uhr gestellt und somit zurückgedreht. Auch wenn wir eine Stunde damit „gewinnen“, hat die Zeitumstellung Auswirkungen auf unseren Körper. In den Tagen danach kann es zu einem Mini-Jetlag kommen, der sich durch Müdigkeit, Konzentrationsschwierigkeiten, Erschöpfung und Antriebslosigkeit bemerkbar. Der Körper verbraucht durch die Umstellung mehr Energie – das schlägt sich in Müdigkeit, Schlafstörungen und Herz-Kreislauf-Problemen nieder und unser Rhythmus kann dadurch aus den Fugen geraten.
Laut EU-Parlament gibt es Pläne zur Abschaffung der Zeitumstellung, dazu müssen aber alle EU-Mitgliedsstaaten zustimmen.
Ein 35-jähriger alkoholisierter Pkw-Lenker fuhr Donnerstagnachmittag in Hafendorf einer Polizeistreife davon. Nach kurzer Verfolgungsfahrt verursachte er einen Verkehrsunfall.
Gegen 16:00 Uhr langte eine Anzeige ein, dass ein offensichtlich alkoholisierter Pkw-Lenker im Raum Kapfenberg unterwegs sei und auch bereits einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursacht habe. Als der Pkw nach kurzer Fahndung stehend angetroffen wurde und die Polizisten den Lenker kontrollieren wollten, fuhr der Mann los. Eindeutige Anhaltezeichen missachtete der Lenker und fuhr mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch das Ortsgebiet von Kapfenberg. Dabei gefährdete er mehrere Verkehrsteilnehmer, zumal ein Hinterreifen bereits ohne Luft war. Schließlich kam der Pkw ins Schleudern, verursachte einen weiteren Verkehrsunfall und kam im Straßengraben zum Stillstand. Ein Alkotest mit dem 35-Jährigen aus dem Bezirk Bruck-Mürzzuschlag verlief positiv und ergab eine starke Alkoholisierung. Er wird angezeigt.
Am frühen Samstagnachmittag kam ein 56-jähriger Motorradfahrer aus Eigenem zu Sturz und erlitt in dabei tödliche Verletzungen.
Gegen 14:15 Uhr war der 56-jährige Niederösterreicher aus dem Bezirk Neunkirchen mit seinem Motorrad auf der L118 aus Spital am Semmering kommend in Richtung Semmering Passhöhe unterwegs. Laut Zeugenaussagen geriet er in einer Linkskurve aus Eigenem ins Schleudern und in weiterer Folge zu Sturz. Die durch die Zeugen umgehend und in weiterer Folge durch die Rettungskräfte durchgeführten Erste Hilfe-Maßnahmen erbrachten keinen Erfolg. Schließlich konnte nur mehr der Tod des Mannes festgestellt werden.
Die Freiwillige Feuerwehr Steinhaus am Semmering stand im Einsatz.
SPAR ruft die TANN Münchner Weißwurst in der 300-Gramm-Verpackung mit dem MHD 15.10.2023 bis einschließlich 23.10.2023 zurück. Es könnten Fremdkörper enthalten sein, das Produkt sollte nicht verzehrt werden.
Auf VKI-Anfrage bei SPAR, um welche Fremdkörper es sich handelt, heißt es, dass die Möglichkeit besteht, dass über eine Zutat eines Vorlieferanten eventuell Metallspähne eingebracht wurde. Daher wurde vorsorglich die betroffene Charge zurückgerufen. Entsprechende Maßnahmen beim Vorlieferanten wurden laut SPAR diesbezüglich bereits gesetzt.
Kunden, die das Produkt gekauft haben, können dieses im nächstgelegenen SPAR-Markt, SPAR-Gourmet, EUROSPAR-, INTERSPAR-Markt oder Maximarkt zurückgeben und erhalten den Kaufpreis auch ohne Kassabon erstattet.
Ein 48-jähriger Motorradfahrer kam Samstagnachmittag in Krieglach zu Sturz und wurde schwer verletzt.
Der 48-Jährige aus dem Bezirk Weiz fuhr gegen 16:30 Uhr mit seinem Motorrad auf der Weizer Straße (B72) von Krieglach kommend in Richtung Alpl. Bei Straßenkilometer 83,0 kam er in einer leichten Rechtskurve aus bislang unbekannter Ursache links von der Fahrbahn ab und stürzte in eine Wiese. Dabei zog er sich schwere Verletzungen zu und wurde vom Rettungshubschrauber Christophorus 17 in das LKH Graz geflogen.
Am Samstag hat wieder in ganz Österreich der alljährliche Zivilschutzprobealarm stattgefunden. Überprüft wurde dabei die Funktionstüchtigkeit der Sirenen; die Steiermark verzeichnete dabei 1,25% Ausfälle bei 1.278 Sirenen.
Getestet wurde beim Probealarm die Funktionstüchtigkeit von 8.311 Feuerwehrsirenen österreichweit. Die Sirenen sollen vor möglichen schweren Unfällen etwa in einer Chemiefabrik oder einem nahegelegenen Atomkraftwerk warnen, aber auch im Falle eines „Blackouts“, von dem immer häufiger die Rede ist, sollen sie die Bevölkerung alarmieren.
Um 12.00 Uhr waren die drei Zivilschutz-Signale „Warnung“, „Alarm“ und „Entwarnung“ zu hören, so Armin Forstner, Präsident des Zivilschutzverbandes Steiermark: Der Probealarm dient so einerseits zur Überprüfung der technischen Einrichtungen, andererseits soll die Bevölkerung mit den Signalen und ihrer Bedeutung vertraut gemacht werden.
Der Zivilschutzverband Steiermark erlaubt sich darauf hinzuweisen, dass am 7. Oktober 2023 zwischen 12:00 und 12:45 Uhr, der Zivilschutz-Probealarm in ganz Österreich abgestrahlt wird.
Die Signale werden von der Bundeswarnzentrale im Einsatz- und Krisenkoordinationscenter des Bundesministeriums für Inneres bzw. von den Landeswarnzentralen in den einzelnen Bundesländern ausgelöst werden.
Um in der Bevölkerung Verständnis für die Notwendigkeit dieser Probealarmierung zu finden, wäre es notwendig, zeitgerecht auf diesen Alarm hinzuweisen. Details zu diesem Probealarm können Sie den unten angeführten Informationsblättern entnehmen.
Wir bitten Sie, diese Aktion zu unterstützen und auf die Bedeutung der Alarmsignale hinzuweisen.
Für allfällige Rückfragen stehen Ihnen die Landeswarnzentrale Steiermark (0316/877 - 4444) sowie der Zivilschutzverband Steiermark (03182/7000-733) jederzeit gerne zur Verfügung.
Donnerstagnachmittag wurde ein Arbeiter bei Verladearbeiten unbestimmten Grades verletzt.
Gegen 16:30 Uhr wollte ein 35-jähriger Kranfahrer aus dem Bezirk Bruck-Mürzzuschlag in einer Stahlbaufirma einen ca. 21 Tonnen schweren Stahlblock auf die Ladefläche eines Lkws verladen. Beim Verladevorgang versuchte der 48-jährige Lkw-Lenker aus Rumänien die Anti-Rutschmatte auf den Unterlegehölzer zu platzieren und kam dabei mit der Hand unter den Metallblock. Der Kranführer, der dies bemerkte, hob zwar die Ladung sofort wieder an, konnte aber eine kurzzeitige Quetschung der Hand des Lkw-Lenkers nicht mehr verhindern. Der 48-Jährige wurde vom Roten Kreuz mit Verletzungen unbestimmten Grades in das LKH Bruck/Mur eingeliefert.
Keine Preissteigerung bei Pkw-Jahres-Vignette für kommendes Jahr! Mauteinnahmen finanzieren Maßnahmen für mehr Sicherheit in Österreich
Die neue Klebevignette für das kommende Jahr wird in der Farbe Sonnengelb erhältlich sein. Die neue Vignette wird wie immer rechtzeitig in den letzten Novembertagen bei rund 6.000 ASFINAG-Vignetten-Vertriebspartner:innen im In- und Ausland erhältlich sein und ist ab 1. Dezember 2023 gültig. Sonnengelb wird somit die Farbe Purpur spätestens mit 31. Jänner 2024 endgültig ablösen.
„Die Auswahl der Farbe ist bedeutend, weil wir dadurch besser und optimaler die Klebevignette kontrollieren können – zum Vorteil für unsere Kundinnen und Kunden. Unterscheidbarkeit zum Vorjahr und Signalwirkung sind wichtige Gründe für die jeweilige Wahl der Farbe – deswegen gewährleisten wir mit Gelb eine klare Differenzierung zur Vorjahresfarbe Purpur“, bestätigt ASFINAG-Geschäftsführerin Claudia Eder.
Für 2024 ist keine Anhebung beim Preis der Jahres-Vignette vorgesehen. Klebevignette und die Digitale Jahres-Vignette PKW kosten wie heuer schon 96,40 Euro. Auf www.asfinag.at gibt es zudem wertvolle Tipps rund um das korrekte Kleben und Ablösen der Vignetten.
Die ASFINAG ist ein zu 100 Prozent nutzerfinanziertes Unternehmen. Wie alle Mauteinnahmen werden auch die Erlöse aus dem Vignettenverkauf wieder in Betrieb, Bau, Erhaltung und Verkehrssicherheit im 2.249 Kilometer umfassenden österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßennetz investiert. Die Jahresvignette gilt wie gewohnt 14 Monate - vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Jänner des Folgejahres. Somit hat eine Jahresvignette eine Gültigkeit von 14 Monaten.
Freitagnachmittag kam ein 78-Jähriger mit seinem Pkw von der Schnellstraße ab. Der Lenker wurde mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus geflogen.
Gegen 14 Uhr war ein 78-Jähriger aus dem Bezirk Leoben mit seinem Pkw auf der Semmeringer Schnellstraße (S6) von Bruck an der Mur in Richtung St. Michael unterwegs. Kurz vor der Ausfahrt Oberaich kam der Lenker aus bislang unbekannten Gründen von der Straße ab und überschlug sich mit seinem Fahrzeug. Eine zufällig vorbeikommende Ärztin begann sofort mit der medizinischen Versorgung des Lenkers. Der Mann wurde mit dem Rettungshubschrauber C 12 in das LKH Graz geflogen.
Die S6 war im Bereich der Unfallstelle für rund 90 Minuten gesperrt.
Eine 17-Jährige geriet Dienstagnachmittag in Kapfenberg mit einem Pkw auf den Gehsteig der Viktor-Kaplan-Straße. Dabei verletzte sie einen 15-jährigen Fußgänger schwer am Bein.
Die 17-Jährige fuhr gegen 14 Uhr gemeinsam mit ihrer Freundin (am Beifahrersitz) und ihrem Freund (auf der Rücksitzbank) von der Viktor-Kaplan-Straße in Richtung HTL Kapfenberg. Der Fußgänger befand sich zeitgleich auf dem dort befindlichen Gehsteig in Richtung Stadion Kapfenberg. Durch den Zusammenstoß verletzte sich der Jugendliche aus dem Bezirk Leoben schwer am rechten Bein. Der Rettungshubschrauber C17 transportierte den Verletzten in das LKH-Graz.
Ohne Lenkberechtigung und alkoholisiert
Die 17-Jährige aus dem Bezirk Bruck-Mürzzuschlag besitzt keine gültige Lenkberechtigung. Ein Alkoholtest verlief positiv. Der Pkw ist zudem auf die Mutter der 17-Jährigen Beifahrerin zugelassen.
Die Polizeiinspektion Kapfenberg führt nun die weiteren Ermittlungen.
Ein 69-Jähriger brachte Sonntagnachmittag eine gefundene Sprenggranate zur Polizei. Verletzt wurde niemand.
Ein 69-Jähriger aus dem Bezirk Bruck-Mürzzuschlag entdeckte Sonntagnachmittag im Zuge von Aufräumarbeiten auf seinem Grundstück zwischen Geröllstücken eine Granate. Nachdem der Mann in den vergangenen Jahren auf seinem Anwesen immer wieder explodierte Granathülsen gefunden und in einer Metallkiste gelagert hatte, wollte er nun die Granate der Polizei übergeben. Dazu brachte er mit seinem Pkw das Kriegsrelikt zur nächstgelegenen Polizeidienststelle und erstattete die Anzeige über den Fund.
Bei den Erhebungen konnte festgestellt werden, dass es sich um eine 7,5 cm Sprenggranate handelte. Diese wurde vom verständigten Entminungsdienst zur fachgerechten Entsorgung übernommen.
Warnung
Es wird ausdrücklich auf die Gefahren beim Auffinden von Kriegsmaterial hingewiesen. Alte Munition wirkt äußerlich oftmals wie ein harmloser verrosteter Metallgegenstand.
Das Innenleben der Munition besteht jedoch zum Teil aus Chemikalien bzw. aus Sprengstoff, die den Gegenstand unberechenbar und gefährlich machen.
Beim Auffinden diverser Kriegsmaterialien ist erhebliche Vorsicht geboten! Ein verdächtiger Gegenstand sollte auf keinen Fall transportiert werden – verständigen Sie unverzüglich die Polizei.