Die QM-Tech Akademie bietet am 27.01.2023 einen Kurs zum Regalprüfer an. Interessierte können sich unter https://www.qm-tech.at/qm-tech-akademie/arbeitssicherheit/ausbildung-zum-regalprufer/ anmelden.
Vom 2.02.2023 bis 3.02.2023 findet zudem ein Kurs zur Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson (SVP) statt. Anmeldungen dafür sind unter https://www.qm-tech.at/qm-tech-akademie/arbeitssicherheit/sicherheitsvertrauensperson/ möglich.
Vor kurzem durften wir wieder einen Betrieb.
„Vickys Moarktplatzl" in Steinhaus bei Wels bei der Genehmigung einer Betriebsanlage beratend zur Seite stehen.
Sollten Sie auch Unterstützung bei der Genehmigung Ihrer Betriebsanlage benötigen?
Die Langjährige Erfahrung der Mitarbeiter von QM-Tech GmbH sichert Ihnen eine rasche und erfolgreiche Abwicklung.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an office@qm-tech.at oder +43 7242 20 63 42.
Der „Abstand von höchstens 4 Jahren“ beginnt mit dem zuletzt absolvierten EH-Kurs (und nicht etwa für alle gleichzeitig mit 01.01.2015). Daraus ergibt sich:
Bis 2019 müssen schließlich alle Ersthelfer/innen einen 8-stündigen EH-Kurs gemacht haben.
Eine Risikobeurteilung wird seit 1995 gesetzlich gefordert (Maschinenrichtlinie, Druckgeräterichtlinie), und ist es auch praktisch die einzige Möglichkeit nachzuweisen, dass Maschinen und Anlagen den Richtlinien entsprechen.
Maschinenbauer und deren Zulieferer stehen in der Pflicht entsprechende Risikobeurteilung durchführen zu lassen, sind aber selbst nicht in der Lage dazu. Dies gilt insbesondere für Hersteller sog. "unvollständiger Maschinen", denn auch für diese wurde mit der Neufassung der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG), die zwingend seit 29.12.2009 anzuwenden ist, die Risikobeurteilung Pflicht.
Die Experten der QM-Tech GmbH führen gemeinsam mit Ihnen die technische Überprüfung Ihrer Maschinen in Übereinstimmung mit den geltenden nationalen und/oder internationalen Normen und Richtlinien durch. Ziel der Risikobeurteilung ist es, bestehende Gefahren zu ermitteln, zu beurteilen, sowie Maßnahmen zur Risikominderung festzulegen.
Basis einer entsprechenden Maschinensicherheit ist die Risikobeurteilung. Sie ist Grundlage der Risikoreduzierung, und determiniert die Nachhaltigkeit, Effektivität und die Wirtschaftlichkeit der zu setzenden Maßnahmen.
Bedienungs- und Wartungspersonal von Maschinen und Anlagen sind aufgrund ihrer Tätigkeiten einem hohen Risiko ausgesetzt.
Meist führen bereits wenige Faktoren zu einem Unfall. Beim Herstellen, Nachrüsten und Verketten von Maschinen und Anlagen ist eine fachkundig durchgeführte Risikobeurteilung der Schlüssel zur sicheren Konstruktion und zur Festlegung von effektiven Schutzmaßnahmen die zur Maschinensicherheit beitragen.
Die erfahrenen Consultants der QM-Tech GmbH übernehmen die umfassende Betreuung im Bereich der Risikobeurteilung. Nutzen Sie die langjährige Erfahrung der QM-Tech GmbH in diesem Bereich.
Für nähere Informationen zu unseren Leistungen in diesem Bereich kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail office@qm-tech.at oder telefonisch unter folgender Nummer: +43 (7242) 206342.
Die internationale Norm ISO 9001 ist eine der erfolgreichsten Management-Normen. Sie enthält Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme und wird weltweit millionenfach von Organisationen angewendet.
Standards werden regelmäßig überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht. Dies gilt auch für die Internationale Norm ISO 9001, die zuletzt 2008 auf den Markt gekommen ist. Die Neufassung dieses „Management-Klassikers“ ist nun in der endgültingen Fassung verfügbar.
Auch wenn derzeit erst der Norm-Entwurf zur Verfügung steht, sind die Inhalte der finalen Norm schon jetzt zu einem Großteil bekannt. Die Norm wird künftig einer neuen Struktur folgen – der sogenannten High Level Structure. Diese übergeordnete Struktur für alle neuen Managementsystemnormen ermöglicht einen einheitlichen Gebrauch von Kontexten und Begriffen und vereinfacht die Kombination verschiedener Managementsysteme. Der neue Standard ist im Vergleich zum Vorgängerdokument dadurch kundenorientierter.
Übergangsaudits können im Rahmen von geplanten Überwachungsaudits bzw. Rezertifizierungsaudits nach ISO 9001:2008 bzw. ISO 14001:2004 oder zusätzlichen Übergangsaudits nach ISO 9001:2015 bzw. ISO 14001:2015 stattfinden. Wird das Übergangsaudit im Rahmen eines geplanten Überwachungsaudits oder Rezertifizierungsaudits durchgeführt, so ist von zusätzlich notwendiger Auditzeit auszugehen (Umfang mindestens wie bei Rezeztifizierung), um alle relevanten Aspekte des revidierten Regelwerkes ausreichend hinterfragen und auf Konformität prüfen zu können. Das genaue Ausmaß der Erweiterung der Auditdauer wird durch die Verantwortlichen der Zertifizierungsstelle festgelegt.
Wird der Übergang im Rahmen eines zusätzlichen Audits durchgeführt, so entscheidet die Zertifizierungsstelle über die Dauer des Übergangsaudits (mindestens Re-Zertifizierungsaufwand).
Für die Industrie und Anlagenbauer ist eine schnelle und exakte Vermessung von Hallen und Anlagen ganz besonders wichtig.
Daher besteht hier ein großer Nutzen von modernster 3D Vermessungstechnik mit 3D Laserscanner der QM-Tech GmbH, um schnell die benötigten Planungsgrundlagen zur Umbauplanung und zur Kollisionskontrolle zu bekommen.
Die QM-Tech GmbH wurde mit der Vermessung einer Produktionshalle, in welcher neue Maschinen geplant sind beauftrag. Neben der Durchführung einer Kollisionskontrolle wurde auch ein 3D Modell der Halle erstellt, die Achsgeometrie der Steher erstellt und ein Lichtraum Profil für die Planung eines neuen Portalkranes.
Die Bestandsaufnahme vor Ort erfolgte durch das Team der QM-Tech GmbH mittels modernster und schneller 3D Laservermessung. Die Bestandserhebung vor Ort war in wenigen Stunden, die Datenaufbereitung und Modellierung an weiteren 1,5 Tagen durchgeführt.
An diesem Beispiel zeigt sich wieder, das schnelle und detaillierte 3 D Vermessungen nach Kundenanforderungen, rasch und günstig umgesetzt werden können. Der Gesamtaufwand von 2,5 Mann Tagen ist in einem herkömmlichen Vermessungsverfahren nicht realisierbar.
Informieren Sie sich hier, über die Möglichkeiten, wie auch Sie Zeit und Kosten sparen können. Rufen Sie uns an unter +43 7242 206342 oder schreiben Sie uns an office@qm-tech.at
Lieferung des 3D Models der Halle zur Planung der neuen Produktionsstraßen und zur Kollisionskontrolle
Unternehmen mit genehmigten Betriebsanlagen müssen diese selbst überprüfen oder von befugten Personen überprüfen lassen. Im Rahmen dieser Eigenüberprüfung (GewO §82b) muss der konsensgemäße Zustand der Betriebsanlage attestiert werden.
Die Änderung der Gewerbeordnung 1994 im BGBl. I Nr. 125/2013 betrifft alle Unternehmen, die genehmigungspflichtige Betriebsanlagen errichten, ändern oder betreiben.
Verpflichtung zur Eigenüberprüfung auf Einhaltung des Genehmigungsbescheids bzw. der Genehmigungsbescheide und der sonstigen relevanten gewerberechtlichen Vorschriften in Abständen von 5 bzw. 6 Jahren. Mit der Änderung der GewO werden einige Bestimmungen in diesem Zusammenhang zur Eigenüberprüfung erweitert und konkretisiert.
Dies sind beispielhaft:
Speziell die dokumentierten Prüfbescheinigungen und die Dokumentation der mitanzuwendenden Rechtsvorschriften (es handelt sich um Konkretisierungen bestehender Vorgaben) bedeutet für viele Unternehmen, eine große Herausforderung.
Ausgangsbasis:
Der §82b der Gewerbeordnung (GewO) 1994 verpflichtet jeden Inhaber einer genehmigungspflichtigen gewerblichen Betriebsanlage, diese in bestimmten Zeitabständen zu prüfen oder überprüfen zu lassen.
Prüfintervall:
Basis für die Ermittlung der 5 bzw. 6 Jahres Prüffrist bildet der Beginn der Rechtskraft des Bewilligungsbescheides für die Betriebsanlage. Prüffrist für vor 1989 bestehende Anlagen begannen mit dem 01.01.1989.
Prüfungsumfang ab 1.1.2015 entsprechend § 82b GewO:
Zu prüfen ist:
Zu jeder wiederkehrenden Prüfung ist eine Prüfbescheinigung zu erstellen, welche eine vollständige Dokumentation der Prüfung beizufügen ist. Aus dieser Dokumentation muss insbesondere der Umfang und der Inhalt der Prüfung hervorgehen.
Wer Prüfbescheinigungen nicht, unvollständig oder mit unrichtigen Angaben erstellt, kann mit einer Verwaltungsstrafe bis EUR 2.180,-- bestraft werden (§ 367 Z 25a).
Der Inhaber/die Inhaberin der genehmigten Betriebsanlage
+437242206342
office@qm-tech.at
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