Neue ASFINAG-Textanzeigen mit einem Augenzwinkern für eine sichere Fahrt durch den Herbst.
„Ohne Licht sehen wir dich nicht“ – dieser und andere „Sicherheitstipps“ finden sich ab Montag, den 11. November, auf zahlreichen Textanzeigen über oder seitlich der Autobahn. Ziel ist es, auf sympathische Art und Weise und mitunter auch mit einem Augenzwinkern eines der wichtigsten Verkehrssicherheits-Themen ins Bewusstsein der Lenkerinnen und Lenker zu bringen. Denn vor allem im Herbst sorgen schlechte Witterungsverhältnisse mitunter dafür, dass Fahrzeuge „plötzlich“ auftauchen, weil sie schlicht gar nicht oder auch falsch beleuchtet sind. „Unsere Textanzeigen auf den Autobahnen werden so zu sympathischen Botschaftern von Verkehrssicherheitstipps, allerdings ganz ohne erhobenen Zeigefinger“, sagt Petra Mödlhammer, Leiterin der ASFINAG-Kommunikationsabteilung. Bernhard Lautner, ASFINAG-Verkehrssicherheitsexperte, ergänzt: „Der häufigste Fehler ist, dass nur das Tagfahrlicht aktiviert ist. In diesem Fall ist das Fahrzeug nämlich hinten stockfinster.“ Weitere Licht-Botschaften lauten daher: „Mit Tagfahrlicht sieht man dich hinten nicht“, oder „Nebel! Geht dir da kein Licht auf?“.
Die ASFINAG setzt seit einem Jahr auf diese neuen Textanzeigen, die durchaus zum Schmunzeln, zum Nachdenken und in Folge zu jenem Verhalten führen sollen, das eine gute Autofahrerin und einen guten Autofahrer ausmacht: nämlich verlässlich und vorhersehbar statt überraschend, konzentriert statt abgelenkt, rücksichtsvoll und defensiv statt aggressiv zu fahren.
Weitere klassische „Problemthemen“, wie zu hohe Geschwindigkeit, Ablenkung, zu geringer Abstand und Übermüdung wurden bereits mittels positiv formulierter Botschaften angewendet - von „Du bist jetzt auch ohne Telefon mobil“ über „Du fährst MIT ABSTAND am besten“ bis hin zu den Liebesbotschaften wie „Liebe hat kein Limit, Tempo schon“ oder „Jemand liebt dich, fahr vorsichtig“.
Die Textanzeigen sind aber natürlich so programmiert, dass wichtige aktuelle Informationen immer Vorrang haben. Bei Unfällen, Staus, Sperren oder auch Geisterfahrer-Warnungen sind klarerweise diese Botschaften vorgereiht.
Voraussichtlicher Arbeitsbeginn ist am 3. März 2025, wobei die Tätigkeit vorerst auf ein Jahr befristet ist und bei entsprechender Dienstleistung auf unbestimmte Zeit verlängert wird.
Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Nachweis/e der geforderten fachlichen Voraussetzungen, sofern nicht in Österreich absolviert, sind entsprechende Übersetzungen, Anerkennungen oder dgl. beizulegen) bis spätestens 12.02.2025 (einlangend) an die Stadtgemeinde Knittelfeld, 8720 Knittelfeld, Hauptplatz 15 oder per E-Mail an personalamt@knittelfeld.gv.at.
Informationen zum Datenschutz bezüglich der Bewerbungsunterlagen finden Sie auf www.knittelfeld.gv.at .
Die Einstufung erfolgt nach den Bestimmungen des Stmk. Gemeindevertragsbedienstetengesetzes als Arbeiter (II/3, Vollbeschäftigung, 40 Wochenstunden), wobei die Entlohnung nach Anrechnung der Vordienstzeiten den kollektivvertraglichen Bestimmungen entspricht, mtl. Brutto inklusive fixer Zulagen € 2.477,85. (Stand Dezember 2024. Die Gehaltsanpassung für 2025 wurde noch nicht berücksichtigt) Eine Überzahlung ist abhängig von den Vordienstzeiten möglich.
Der Bürgermeister:
DI (FH) Harald Bergmann
Der Gasthof Schweizerhof, gelegen in der Nähe des Red Bull Rings, ist bekannt für seine herzliche Gastfreundschaft und einladende Atmosphäre. Mit einem gemütlichen Gastzimmer, einem schattigen Gastgarten und Veranstaltungen wie Oldtimertreffen oder Flohmärkten bieten wir unseren Gästen einen Ort, an dem sie sich wohlfühlen können. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine/n engagierte/n Servierer/in, der/die mit Liebe zum Detail unseren Servicegedanken lebt und unsere Gäste begeistert.
Gasthof Schweizerhof
Zentrumstraße 2 - 4
8724 Spielberg
Persönliche Vorstellung bei Frau Birnstingl: 03512/82060 oder senden Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an: office@schweizerhof-spielberg.at
Beschäftigungsbeginn: ab sofort
Beschäftigungsausmaß: Teilzeit / Vollzeit (50% - 100%)
Das Gehalt richtet sich nach Ausbildung und Berufslaufbahn, dem Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) und beträgt brutto mind. EUR 2.881,60 pro Monat (exkl. Zulagen)
Dann senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an:
Senioren und Pflegeheim Gehard
z.H. Gehard Hermann, BA
St. Georgen 140
8756 St. Georgen ob Judenburg oder per Mail an
epost@gehard.at